Auszüge aus einem Artikel von Joachim Hübel
Immer wieder wird von den etablierten Parteien zum Wahlboykott gegen die Kleinparteien aufgerufen, wobei häufig falsche Darstellungen die Bürger täuschen.
Es wird behauptet, die Stimmen der Wähler einer Kleinpartei seien verloren, da diese auf jene Parteien „verteilt“ würden, die nach der Wahl in den Landtag einziehen. Das ist eine irreführende Darstellung, die nicht den Tatsachen entspricht. Es ist zwar so, dass diese Stimmen bei der Zusammensetzung des Landtags nicht ins Gewicht fallen, aber sie werden keineswegs „verteilt“ (d.h. aufgeteilt), so dass der Wähler einer Kleinpartei seine Stimme anteilsmäßig der Links Partei/PDS, der AFD und der FDP (oder auch der SPD und der CDU/CSU) gibt. Nicht die Stimmen an eine Kleinpartei (einer Partei also, die nicht über die 5%-Marke gelangt) werden aufgeteilt, sondern die der Nichtwähler. Denn die Parteien-Prozente werden nicht von der Summe der Wahl-Berechtigten errechnet, sondern von der Summe der Wahl-Beteiligten (also der tatsächlich wählenden Bürger).
Bei einer Wahlbeteiligung von 65% bleiben also nicht 35% der Abgeordnetensitze im Landtag leer. Die Nichtwähler „wählen“ also indirekt doch. Sie stimmen faktisch der neuen Zusammensetzung des Landtags zu, weil sie ihre Stimme keiner Alternativpartei gegeben haben.
a) Wer das vermeiden will, der sollte entweder zur Wahl gehen und eine kleine Partei ankreuzen, die es ggfs. nicht über die 5%-Hürde schafft
b) oder auch dann zur Wahl gehen, wenn er keine Partei findet, mit der er sich solidarisieren kann – und dann eine ungültige Stimme abgeben. Denn diese erscheint ebenso wie die Stimmen für die Kleinparteien unter der Rubrik „Sonstige“.
Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der Demokratie und soll sicherstellen, dass die Volkssouveränität gewahrt bleibt. Deshalb:
Immer wählen gehen!
Warum sind die so dargestellte Unterscheidung und die Wahlberechtigung so wichtig?
a) Weil es zum einen um die Frage der demokratischen Verantwortung geht. Die Landtage sollten möglichst mit einer hohen Wahlbeteiligung gewählt werden, um die Zusammensetzung des Parlaments mit einer hohen Legitimation auszustatten.
b) Zum anderen geht es ggf. um die der individuellen Mitschuld. Eine Demokratie ist eine Volksregierung, die durch gewählte Volksvertreter ausgeübt wird. Daher ist jeder Wähler mit seiner Stimme mitverantwortlich – und ggf. mitschuldig – für alles, was die von ihm indirekt (durch Nichtwahl) mitgewählten Parteien tuen oder lassen!
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